AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2023)
§ 1 In der Karateschule Fuji San Münster wird Karate, Konfliktkommunikation und Selbstverteidigung unterrichtet. Zudem bietet die Karateschule Fuji San Münster unter dem Namen Fuji San Coaching Akademie zertifizierte berufliche Aus- und Weiterbildungen an.
§ 2 Die Schüler*innen der Karateschule Fuji San Münster sind verpflichtet, der Inhaberin Andrea Haeusler Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden zum 01. eines Monats per Lastschriftmandat abgebucht. Etwaige Rücklastschriften gehen zu Lasten der Kontoinhaber*innen. Alternativ kann ein Dauerauftrag jeweils zum 01. eines Monats veranlasst werden. Bei Zahlungsverzug können für Mahnschreiben neben den gesetzlichen Verzugsfolgen pro Schreiben 10 Euro berechnet werden.
§ 4 Die Schüler*innen der Karateschule Fuji San Münster werden ab der ersten Gürtelprüfung Mitglieder des DJKB. Die Mitgliedschaft zum DJKB ist Voraussetzung für das Ablegen von Gürtelprüfungen. Gürtelprüfungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch Andrea Haeusler oder Torsten Uhlemann abgelegt werden. Wird eine Prüfung ohne Genehmigung abgelegt, berechtigt dies zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung durch Andrea Haeusler.
§ 5 Es besteht keine Haftung seitens der Karateschule für Personen- oder Sachschäden. Dies gilt insbesondere für die Haftung körperlicher und gesundheitlicher Schäden, die darauf beruhen, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Inhaberin oder das Lehrpersonal unzureichend oder falsch über ihren/seinen Gesundheitszustand informiert oder auf Risiken hingewiesen hat.
§ 6 Beschädigungen aller Art werden auf Kosten derjenigen/desjenigen behoben, die/der für die Schäden verantwortlich ist.
§ 7 Die Karateschule Fuji San übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Gegenständen oder das Abhandenkommen von (Wert-)Sachen, welche von den Schüler*innen mit in die Schulungsräume oder in die Umkleiden gebracht haben.
§ 8 Für die Karateschule besteht Haftpflicht-Versicherungsschutz. Eine Mitglieder-Unfallversicherung besteht nicht. Es wird empfohlen, diese ggf. privat abzuschließen.
§ 9 Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Schmuck, Uhren, Halstüchern und Kopfbedeckungen aller Art während des Karateunterrichts untersagt. Längere Haare müssen zusammengehalten werden (Zopf). Dem Lehrpersonal steht es frei, auf die Entfernung von Haarspangen zu bestehen, wenn diese als gefährlich oder gefährdend eingeschätzt werden. Der Karateunterricht erfolgt grundsätzlich barfuß. Es ist auf saubere Hände und Füße sowie kurz geschnittene Finger- und Zehennägel zu achten.
§ 10 Verstößt ein/e Schüler*in wiederholt gegen Weisungen der Inhaberin bzw. des Lehrpersonals, so erfolgt zunächst eine schriftliche Abmahnung. Bei weiterem Verstoß ist eine fristlose Kündigung des Mitglieds durch Andrea Haeusler möglich.
§ 11 Verlegt die Karateschule Fuji San seine Schulungsräume innerhalb der Stadt Münster (nebst sämtlicher Stadtteile), berechtigt dies nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Wird die Karateschule Fuji San Münster veräußert, so tritt die neue Besitzerin/der neue Besitzer an die Stelle der Inhaberin. Eine Veräußerung berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Ein Umzug des Mitglieds berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.
§ 12 Die Beendigung der Mitgliedschaft durch Mitglieder erfolgt ausschließlich in Textform (per E-Mail oder Brief) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Andrea Haeusler, Auf dem Draun 79, 48149 Münster. Mündlich ausgesprochene Kündigungen sowie Künditungen per Whatsapp, messenger o. ä. sind nicht wirksam. Die Beendigung der Mitgliedschaft zum Ende der festen Laufzeit von max. 24 Monaten ist mit Frist von einem Monat frühestens zum Ende der gewählten Laufzeit möglich. Ohne Kündigung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats durch beide Seiten gekündigt werden. Die Mitgliedschaft von Kindern unter 4 Jahre (Pinguine) wird mit Vollendung des 4. Lebensjahres in eine reguläre Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten Laufzeit mit dem entsprechenden Beitrag umgewandelt (24 Monate auf Antrag der Eltern).
§ 13 An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. An den Wochenenden kann der Unterricht aufgrund von Karatelehrgängen oder -fortbildungen ausfallen. In den Ferien kann der Unterricht ganz oder teilweise ausfallen.
§ 14 Muss das Präsenztraining z. B. aufgrund rechtlicher Verordnung oder weil die Nutzung des Dojos z. B. wegen eines Brand- oder Wasserschadens nicht möglich ist, ins Freie verlegt werden oder wird der Unterricht per Zoom oder durch eine andere alternative Möglichkeit durchgeführt, bleiben Mitgliedschaft und Beitragszahlung bestehen.
§ 15 Es ist der Inhaberin sowie dem Lehrpersonal gestattet, Fotos der Schülerinnen und Schüler während des Unterrichst oder bei sonstigen Karateveranstaltungen (z. B. öffentlichen Aufführungen) anzufertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Webseite, Facebook etc.) zu nutzen.
§ 16 Die Schülerinnen oder Schüler werden grundsätzlich in den ihrem Alter entsprechenden Gruppen unterrichtet. Unterricht in anderen Gruppen kann nach Ermessen des Unterrichtspersonals zugelassen werden. Die Ausnahmezulassung kann jederzeit revidiert werden. Ein Anspruch auf weiteren Unterricht in der nicht dem Alter entsprechenden Gruppe besteht nicht.
§ 17 Sollte eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Karateschule Fuji San Münster ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unsere Beiträge und Prüfungsregelungen (Stand 03.10.2023)
Einmalige Aufnahmegebühr: 30 Euro
Probetraining je Woche: 20 Euro
Beitrag Kinder unter 4 Jahre (Pinguine): 20 Euro monatlich
Die Mitgliedschaft von Kindern unter 4 Jahre (Pinguine) wird mit Vollendung des 4. Lebensjahres in eine reguläre Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten Laufzeit mit dem entsprechenden Beitrag umgewandelt (24 Monate auf Antrag der Eltern).
Beitrag Kinder 4 bis 14 Jahre:
- Bei 24-monatigerMitgliedschaft*: 49 Euro monatlich
- Bei 12-monatigerMitgliedschaft*: 59 Euro monatlich
- bei 6-monatiger Mitgliedschaft*: 69 Euro monatlich
- bei 3-monatiger Mitgliedschaft*: 79 Euro monatlich
Beitrag Erwachsene:
- Bei 24-monatiger Mitgliedschaft*: 59 Euro monatlich
- Bei 12-monatigerMitgliedschaft*: 69 Euro monatlich
- bei 6-monatiger Mitgliedschaft*: 79 Euro monatlich
Beiträge Geschwisterkinder / Familien / Studierende: nach Vereinbarung
Einzeltraining / Personal Training: nach Vereinbarung
Mitgliedschaft im Dachverband DJKB:
Die Schülerinnen und Schüler der Karateschule Fuji San Münster werden mit der ersten Gürtelprüfung Mitglieder des Deutschen JKA-Karatebundes (DJKB). Dies ermöglicht das Ablegen von Gürtelprüfungen sowie die Teilnahme an Lehrgängen des DJKB.
Die einmalige Ausstellung DJKB-Karatepasses kostet 10 Euro (Stand 9/2013). Einmal jährlich wird zudem der jeweils aktuelle Mitgliedsbeitrag des DJKB fällig (aktuell 20 Euro bis 14 Jahre und 25 Euro ab 15 Jahre) und durch die Karateschule Fuji San Münster an den DJKB abgeführt. Die Zahlung des Beitrags durch die Schülerinnen und Schüler der Karateschule Fuji San kann durch Abbuchung oder durch Überweisung nach Aufforderung erfolgen.
Karateanzug:
Trainingskleidung ist der traditionelle, weiße Do Gi („Karateanzug“). Dieser kann in der Karateschule erworben werden. Es ist darauf zu achten, dass unter dem Karateanzug keine farbigen T-Shirts oder Leggings getragen werden. Eventuelle Unterkleidung hat weiß und möglichst ungemustert zu sein.
Im Probetraining sollten lange Sporthosen sowie helle/weiße Oberteile getragen werden.
Gürtelprüfungen und interne Vordiplome:
Andrea Haeusler und Torsten Uhlemann sind lizensierte Prüferin und Prüfer des DJKB. Sie sind befugt, Kyu-Prüfungen in der Karateschule Fuji San abnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Gürtelprüfung sind die Mitgliedschaft im DJKB, die vorherige Zulassung durch die Prüfenden und die Ableistung der seitens des DJKB vorgegebenen Trainingseinheiten. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig bekanntgegeben und die Schülerinnen und Schüler der Karateschule Fuji San Münster werden zuvor umfassend auf die Prüfungen vorbereitet. Über die Teilnahme an einer Gürtelprüfung entscheiden Andrea Haeusler und Torsten Uhlemann. Wird eine Prüfung ohne vorherige Genehmigung durch Andrea Haeusler oder Torsten Uhlemann abgelegt, besteht für Andrea Haeusler ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht.
In den Kindergruppen können bei Bedarf im Rahmen des internen Prüfungskonzepts Vordiplome erworben werden, um die Kinder angstfrei an Prüfungssituationen heranzuführen.
Die Höhe der Prüfungsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des DJKB. Sie beträgt aktuell 10 Euro (Stand 9/2013).
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Brandschutzordung